Prozeßagent ist die Berufsbezeichnung für eine Person die ohne Rechtsanwalt zu sein. berechtigt ist, fremde Rechtsangelegenheiten zu besorgen. Die Zulassung als Prozessagent (zum mündlichen Verhandeln vor den Sozial- und Landessozialgerichten erfolgt durch das jeweilige Landessozialgericht.