Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziales stellt zur kostenlosen Verwendung Gesetze rund um die Sozialversicherung ins Internet.
Hinweis: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtlichen Fassungen. Diese werden nur im Bundesgesetzblatt, das vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird und über den Bundesanzeiger bezogen werden kann veröffentlicht.
Klicken Sie den jeweiligen entsprechenden Link an (z.B. SGB I) und Sie werden in einem neuen Fenster direkt zu dem entsprechenden Gesetzestext auf der Webseite www.bundesrecht.juris.de weitergeleitet.
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