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Steuernews

Beitrag Nr. 165167 vom 04.08.2009

Steuerkontrollen bei Rentnern


Rentner müssen nun doch ab Oktober damit rechnen, dass die Finanzämter ihre Steuerpflichtigkeit überprüfen. Es soll dabei keine Bagatellgrenze geben, bis zu der die Behörden auf Steuernachforderungen verzichten.

Auf dieses Vorgehen haben sich Bundesfinanzministerium und Länder im Rahmen der Durchführung eines Verfahrens bei der Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen geeinigt. Hierbei soll nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums Augenmaß gewahrt werden.

Durch eine Änderung bei der Rentenbesteuerung im Rahmen des sog. Alterseinkünftegesetzes müssen Rentner seit 2005 mindestens 50 % ihrer Altersgelder versteuern. Bei vielen Rentnern, die "nur" Durchschnittsrenten erhalten und daneben keine weiteren Einkünfte beziehen (z.B. aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) fällt allerdings keine Einkommensteuer an.

Die Finanzämter werden im Oktober rund 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen erhalten. In diesen Mitteilungen sind die Einnahmen aufgeführt, die die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten oder privaten Leibrenten bekommen haben. Die Rentner, die nach Überprüfung der Finanzbehörden keine Steuererklärung abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, sollen dann angeschrieben werden. Auch bereits eingereichte Steuererklärungen sollen überprüft werden, wobei die Kriterien dafür wohl geheim bleiben.
Eine Bagatellgrenze, bis zu der auf Steuernachforderungen verzichtet wird, kann es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Maschner, warnte davor, Rentner als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. Viele wüssten nicht, dass sie Steuern zahlen müssten, da sie über die Besteuerung der Renten nur unzureichend informiert worden seien. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gehe es nicht darum, Rentner unter einen Generalverdacht zu stellen, vielmehr müsse die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Besteuerung der Renten sicher gestellt werden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft wies darauf hin, dass die anfallende Arbeit mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen sei.

Informationen zur Besteuerung von Rentnern finden Sie u.a. auf der Homepage des Bundesfinanzministerium.

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