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Gesundheitsreform
Die Gesundheitsreform
Nahezu jeder, der in Deutschland lebt ist von der Gesundheitsreform betroffen. Nicht alle Änderungen wurden mit den 01.04.2007 eingeführt, vielmehr erstreckt sich die Umsetzung über mehrere Jahre bis zum Jahr 2011.
Zu Fragen der Gesundheitsreform beraten wir sie gerne vereinbaren Sie einen Termin.
Änderungen ab 01.04.2007
Allgemeine Pflicht zur Versicherung und ein allgemeiner Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Allgemeine Versicherungspflicht
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Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren, müssen sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern.
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Die Anwartschaften werden auf neue Personengruppen ausgeweitet, zum Beispiel auf Studenten, die im Ausland studieren, Rentner, Strafgefangene und Zivildienstleistende. Sie haben es dadurch in Zukunft leichter, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren.
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Für Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kann der Mindestbeitrag abgesenkt werden. Dadurch sind für sie große Einsparungen möglich.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung der gesetzlich Versicherten der ändert sich in einigen wichtigen Bereichen:
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Die ambulante Versorgung durch Krankenhäuser wird ausgeweitet.
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Die Palliatvversorgung wird ausgebaut.
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Für Träger von Kinderhospizen gibt es Verbesserungen.
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Ältere und Pflegebedürftige versicherte haben einen Anspruch auf geriatrische Rehabilitation sowie auf alle anderen medizinischen Reha-Leistungen.
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Gesetzliche Krankenkassen müssen empfohlene Impfungen und Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistungen anbieten.
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Die betriebliche Gesundheitsförderung wird gestärkt.
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Die Übergänge vom Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege werden verbessert.
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Die häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen wird erstattungsfähig.
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Für Rehabilitationseinrichtungen entsteht eine Pflicht zur Zertifizierung.
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Eine fachlich unabhängige Institution wird beauftragt, die Versorgungsqualität in allen Versorgungsbereichen zu messen, darzustellen und zu dokumentieren.
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Gesetzlich Versicherte werden an den Folgekosten für medizinisch nicht indizierte Maßnahmen (z.B. Schönheitsoperationen) finanziell beteiligt.
Integrierte Versorgung
Die so genannte Integrierte Versorgung wir gestärkt:
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Die flächendeckende Integrierte Versorgung soll werden.
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Die Pflegeversicherung wird in die Integrierte Versorgung eingebunden.
Arzneimittel
Verschiedene Änderungen im Arzneimittelbereich sollen die Einsparungen sorgen:
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Es werden Kosten-Nutzen-Bewertungen für Arzneimittel eingeführt.
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bei speziellen, hochpreisigen und teueren Arzneimitteln muss künftig vor der Verschreibung eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden.
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Mit der Gesundheitsreform ist es möglich, einzelne Tabletten an Patienten abzugeben.
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Nicht benutzte, zentral bevorratete Betäubungsmittel können an Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Hospize, Pflegeheime) weitergegeben werden.
Wahlmöglichkeiten
Zu den Neuerungen gehören die Wahlmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte, die durch die Gesundheitsreform entstehen:
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Die Krankenkassen sind angehalten, neue Wahltarife für Versicherte anzubieten. Diese können sich dann für besondere Versorgungsformen, Selbstbehalte und Kostenerstattung entscheiden.
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Versicherte erhaltenen eine freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung.
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Die Bundesknappschaft steht mit der Gesundheitsreform allen gesetzlich Versicherten offen.
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Kassenartenübergreifende Fusionen sind möglich.
Änderungen ab 01.07.2007
Nichtversicherte, die dem Systemen der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind, erhalten einen Anspruch auf Versicherungsschutz im Standardtarif.
Änderungen ab 01.01.2008
Chronisch Kranke müssen sich therapiegerecht verhalten, um in den Genuss des verminderten Zuzahlungssatzes von einem Prozent zu kommen.
Änderungen ab 01.07.2008
Die Sitzungen des gemeinsamen Bundesausschusses, der festlegt, welche Leistungen Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind, werden öffentlich.
Änderungen ab 01.11.2008
Per Gesetz wird der allgemeine, einheitlicher Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt.
Änderungen ab 01.01.2009
Der Versicherungsschutz wird ausgeweitet:
Versicherungsschutz
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Es entsteht eine Pflicht zur Versicherung für alle, auch für Nichtversicherte, die zum System der privaten Krankenversicherung zuzurechnen sind.
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Die privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen Basistarif einzuführen.
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Privat und freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, bis 30.06.2009 in den Basistarif jeder beliebigen privaten Krankenversicherung zu wechseln.
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Die bisherigen Standardtarife der privaten Krankenversicherungen werden in den neuen Basistarif überführt.
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Der Gesundheitsfonds und der neue Risikostrukturausgleich (RSA) für Krankenkassen startet.
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Der einheitliche Beitragssatz, der im November per Gesetz festgelegt wurde, wird für alle gesetzlichen Krankenkassen eingeführt.
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Eine neue vertragsärztliche Euro-Gebührenordnung tritt in Kraft.
Wahltarife
Wahltarife, zum Beispiel solche, mit denen sich Selbstständige einen individuellen Krankengeldanspruch sichern können, werden eingeführt.
Änderungen ab 01.01.2011
Der Beitragseinzug für die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wird gebündelt, Arbeitgeber müssen damit ihre Beitragsanteile nur noch an eine Stelle überweisen.